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Pflegegrade 5 Min.22. Januar 2026

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3: Das müssen Sie wissen

Pflegegrad 3 mit Pflegegeld bedeutet: halbjährlicher Beratungseinsatz ist Pflicht. Hier erfahren Sie Ablauf, Frist und wie Sie Ihr Pflegegeld sichern.

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 – die Grundlagen

Bei Pflegegrad 3 und Bezug von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI ebenfalls Pflicht. Er stellt sicher, dass die häusliche Pflege gut funktioniert und die pflegenden Angehörigen die nötige Unterstützung erhalten.

Wie oft muss der Beratungseinsatz erfolgen?

Wie bei Pflegegrad 2 gilt auch bei Pflegegrad 3 eine halbjährliche Pflicht. Sie müssen den Beratungseinsatz also alle 6 Monate nachweisen.

Ablauf des Beratungsbesuchs

  1. Terminvereinbarung – online oder telefonisch, kostenlos
  2. Hausbesuch durch eine examinierte Pflegefachkraft
  3. Beratungsgespräch zu Pflege, Hilfsmitteln und Entlastung
  4. Dokumentation – der Nachweis geht direkt an Ihre Pflegekasse

Warum der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 sinnvoll ist

Über die reine Pflicht hinaus bietet der Beratungseinsatz echten Mehrwert:

  • Entlastung für pflegende Angehörige
  • Tipps zu Pflegetechniken und Hilfsmitteln
  • Information über zusätzliche Leistungen der Pflegekasse
  • Sicherheit, dass die Pflege fachgerecht erfolgt

Pflegegeld bei Pflegegrad 3 sichern

Versäumen Sie die Frist nicht – sonst droht eine Kürzung des Pflegegeldes. Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Termin rechtzeitig. Wir kommen in ganz NRW zu Ihnen nach Hause.

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Häufige Fragen