Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3: Das müssen Sie wissen
Pflegegrad 3 mit Pflegegeld bedeutet: halbjährlicher Beratungseinsatz ist Pflicht. Hier erfahren Sie Ablauf, Frist und wie Sie Ihr Pflegegeld sichern.
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 – die Grundlagen
Bei Pflegegrad 3 und Bezug von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI ebenfalls Pflicht. Er stellt sicher, dass die häusliche Pflege gut funktioniert und die pflegenden Angehörigen die nötige Unterstützung erhalten.
Wie oft muss der Beratungseinsatz erfolgen?
Wie bei Pflegegrad 2 gilt auch bei Pflegegrad 3 eine halbjährliche Pflicht. Sie müssen den Beratungseinsatz also alle 6 Monate nachweisen.
Ablauf des Beratungsbesuchs
- Terminvereinbarung – online oder telefonisch, kostenlos
- Hausbesuch durch eine examinierte Pflegefachkraft
- Beratungsgespräch zu Pflege, Hilfsmitteln und Entlastung
- Dokumentation – der Nachweis geht direkt an Ihre Pflegekasse
Warum der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 sinnvoll ist
Über die reine Pflicht hinaus bietet der Beratungseinsatz echten Mehrwert:
- Entlastung für pflegende Angehörige
- Tipps zu Pflegetechniken und Hilfsmitteln
- Information über zusätzliche Leistungen der Pflegekasse
- Sicherheit, dass die Pflege fachgerecht erfolgt
Pflegegeld bei Pflegegrad 3 sichern
Versäumen Sie die Frist nicht – sonst droht eine Kürzung des Pflegegeldes. Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Termin rechtzeitig. Wir kommen in ganz NRW zu Ihnen nach Hause.
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